eBay rudert zurück und nimmt die Lizenz zur Nutzung Ihrer Bilder und sonstigen Produktdaten nicht in die eigenen AGB auf. Dies und weitere Themen aus den eBay Verkäufernews Frühling 2018 – wie Änderungen für die internationalen eBay-Marktplätze, Gebührenanpassungen und Anpassung der Verkaufsprovision – für Sie zusammengefasst >>
Bereits im September 2017 informierten wir Sie über die von eBay geplanten Änderungen und deren Auswirkungen. Damals teilte eBay mit, dass Sie eBay die Lizenz zur Nutzung Ihrer Bilder und sonstigen Produktdaten bis 01.02.2018 einräumen müssen, da sonst betroffene Artikel, Bilder und Produktdaten auf eBay gelöscht werden. In der Zwischenzeit wurde diese Frist verlängert und nun wurde entschieden, die Richtlinie nicht in die AGB aufzunehmen.
Die geplante AGB Änderung stellte viele Händler vor große rechtliche Herausforderungen. Zahlreiches Feedback von Verkäufern brachte eBay schließlich zum Umdenken.
Kein Problem! eBay wird Ihre Inhalte derzeit nicht nutzen und Sie müssen keine weiteren Schritte unternehmen. Per E-Mail können Sie auch Ihre Zustimmung zurückziehen. Die E-Mail muss von Ihrer bei eBay hinterlegten E-Mail-Adresse an den eBay Kundenservice (customerhelp_de@ebay.com) bis 31. Mai 2018 erfolgen. Im Betreff muss folgender Routing Code eingegeben werden: „GS%A00012“.
eBay plant, die Verwendung des eBay-Katalogs beim Einstellen von Angeboten zukünftig schrittweise verpflichtend zu machen. Individuelle Artikelbeschreibung und eigene Produktbilder in Ihren Angeboten zu hinterlegen, wird weiterhin möglich sein.
Weiterhin will eBay den Katalog kontinuierlich ausbauen. Unterstützt durch namhafte Hersteller, die ihre Produktdaten zur Verfügung stellen, können Händler auf immer hochwertigere Inhalte zugreifen.
magnalister wird stetig weiterentwickelt. Die geplanten Änderungen und Anpassungen seitens eBay, die auch die magnalister Funktionen betreffen können, werden wir selbstverständlich anpassen, sodass Sie von der Seite aus keine Einschränkungen haben.
Weitere Änderungen / News:
eBay arbeitet seit längerem eng mit Trusted Shops zusammen und gewährt Shop Abonennten besondere Vorteile.
Ab 1. April 2018 stellt Trusted Shops kostenlos abmahnsichere Rechtstexte nun auch auf Englisch zur Verfügung und gewährt ab 1. Juli exklusiven Zugriff auf die umfangreiche Trusted Shops Rechts-Bibliothek. Somit können Sie sich aktiv vor Abmahnungen schützen.
eBay führt ab 01. April 2018 eine neue Obergrenze der Verkaufsprovision in Höhe von 99,- Euro für Kategorien ein, für welche es bisher keine gab. Ziel ist es die Verkaufsprovision für viele Händler zu reduzieren, die in hochpreisigen Kategorien, wie Business & Industrie, Antiquitäten & Kunst oder auch Fahrzeugteile & Zubehör verkaufen.
Die Teilnahme am eBay Plus Programm soll für Verkäufer ab 01. April 2018 ebenfalls erleichtert werden. Voraussetzung hierfür ist der Servicestatus “Überdurchschnittlich” und eine Bearbeitungszeit von bis zu 1 Werktag.
Eine weitere Änderung bringt der Frühling für eBay UK, eBay.com und eBay.fr. Ab April bzw. Mai gelten folgende neue Gebühren:
Mit Wirkung zum 01.04.2018 müssen Verkäufer mit Status “Unterdurchschnittlich” zukünftig eine 4 Prozent höhere Verkaufsprovision zahlen. Zusätzlich wird der Preis für ein Premium-Shop Abo von 269 £ auf 399 £ erhöht.
Auch gibt es hier zusätzliche Änderungen der Umsatzsteuer. Sie sollten unbedingt prüfen, ob Sie Ihren Verpflichtungen hinsichtlich der Value Added Tax (VAT) nachkommen.
Die zur Verfügung stehenden Optionen bei den Rücknahmebedingungen werden künftig ebenfalls weniger.
Die Angebotsgebühr für Verkäufer ohne eBay Shop und für Abonnenten eines Basic Stores, dessen Kontingent an Angeboten ohne Angebotsgebühr ausgeschöpft sind, wird ebenfalls erhöht. Wie stark können Sie hier nachlesen.
Die Änderungen, Erhöhungen und Anpassungen können Sie unter folgenden Links finden.
Mehr zu diesen Themen finden Sie im eBay Verkäuferportal in den “News für gewerbliche Verkäufer | Frühling 2018”. Sollten Sie Fragen an uns haben, können Sie sich jederzeit und wie gewohnt an unseren Support wenden.