Die Umsatzsteuer-Gesetzgebung in UK sieht vor, dass Websiten und Marktplätze Verkäuferkontendaten offenlegen müssen, wenn ein Verdacht auf Nicht-Einhaltung der Vorschriften besteht. Was das bedeutet und wie Sie die evtl. Unterbrechung Ihres Online-Geschäftes vermeiden können, erfahren Sie hier …
“Die britische Steuerbehörde HM Revenue & Customs (HMRC) verfolgt die Einhaltung der Umsatzsteuervorschriften. Gemäß britischem Recht muss Amazon bestimmte Verkäufer-Kontodaten auf Anfrage offenlegen, wenn die HMRC der Auffassung ist, dass ein Verkäufer möglicherweise gegen das Umsatzsteuergesetz verstößt.”
Wenn die HMRC glaubt, dass ein Händler gegen die Gesetzgebung verstößt, kann die Behörde von Amazon verlangen dem Kunden die Berechtigung zum Verkauf auf Amazon.co.uk zu entziehen.
Um sich Klarheit über Ihre umsatzsteuerlichen Pflichten zu verschaffen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um zu vermeiden, dass Ihr Verkäuferkonto aufgrund eines Verstoßes gegen umsatzsteuerliche Vorschriften gesperrt wird, sollten Sie ggf. Ihren Steuerberater kontaktieren. Auch sollten Sie sicher gehen, dass Sie Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Ihrem Amazon Verkäufer Profil hinterlegt haben.
Unter folgendem Link können Sie herausfinden, ob Sie in UK umsatzsteuerpflichtig sind:
https://www.gov.uk/government/publications/vat-notice-7001-should-i-be-registered-for-vat/vat-notice-7001-should-i-be-registered-for-vat
Weitere Information zur Umsatzsteuer in Großbritannien und der EU finden Sie unter folgendem Link: https://services.amazon.co.uk/services/fulfilment-by-amazon/vat-resources.html
Amazon bietet Ihnen dort auch ein Verzeichnis mit Steuerberatern, die Amazon Verkäufern zusätzliche Hilfestellung einschließlich Umsatzsteuer-Beratung zu ermäßigten Kostensätzen bieten.
Hinweis:
Die Informationen auf dieser Seite stellen keine steuerliche, rechtliche oder sonstige professionelle Beratung dar und dürfen nicht als solche verwendet werden.