Ein Gastbeitrag von unserem langjährigem Partner Händlerbund zum rechtssicheren Handel auf Online Marktplätzen:
Einen Shop im Internet zu eröffnen ist technisch heutzutage nicht mehr schwer. Das Internet ist schon lange kein Neuland mehr. Aber noch schneller geht der Verkauf, wenn Händler die großen Marktplätze wie Amazon, eBay oder andere nutzen. Denn Fakt ist, mit dem eigenen Shop erreicht man nur sehr schwer die Reichweite der großen Plattformen.
Doch auch diese scheinbar bequeme Lösung birgt zahlreiche rechtliche Stolperfallen, die vor allem für kleinere Händler zu einem (teuren) Verhängnis werden können. Wie kann man diese Probleme lösen und somit der Abmahngefahr entgehen? Wir geben Auskunft über den Online-Handel auf Marktplätzen.
Online-Marktplätze haben immer eigene Hausregeln, die beachtet werden müssen. Gebühren, Grundsätze für die Gestaltung von Bildern und und und. Das erscheint nicht immer fair und sinnvoll, kann aber leider nicht vernachlässigt werden. Diese Nutzungsbedingungen ändern sich auch in regelmäßigen Abständen und müssen daher stets überprüft werden, damit keine Probleme entstehen. Andernfalls drohen Sanktionen, die bis zu einer Sperrung reichen können. Ist dies geschehen, ist es nur schwer, Plattformbetreiber zu einem Umlenken zu bewegen.
Die Annahme, sich durch die Benutzung eines Marktplatzes gesetzlich vorgeschriebene Rechtstexte ersparen zu können, ist leider nicht richtig. Solange der Händler Vertragspartner wird, ist immer an folgende Rechtstexte zu denken:
Die notwendigen Rechtstexte müssen für den jeweiligen Shop auf dem Marktplatz individuell angepasst und in die dort vorgesehenen Felder eingefügt werden.
Ein Punkt, der seitens der Händler immer wieder angesprochen wird, ist, dass es beim Handel auf einem Online-Marktplatz auch eine Vielzahl rechtlicher Probleme gibt, die durch eine fehlerhafte oder unvollständige Darstellung bedingt wird. Die Defizite reichen von unvollständigen Preisangaben (z. B. Grundpreise) bis hin zu fehlerhaften Bestellabläufen. Händler müssen sich hier also genau informieren und beraten lassen, wie die rechtlichen Unzulänglichkeiten beseitigt werden können. Im schlimmsten Fall müssen Sie für ein rechtssicheres Handeln von der Nutzung bestimmter Marktplätze absehen.
Im Rahmen der Produktpräsentation werden lediglich ein Foto und eine knackige Werbeaussage in den meisten Fällen leider nicht ausreichen und können sogar Schwierigkeiten nach sich ziehen. Begründet ist dies zum Teil mit den Marktplätzen selbst, da diese Regeln für die Präsentation vorgeben. Die größere Gefahr droht jedoch durch Abmahnungen im Rahmen von Wettbewerbsverletzungen.
Wenn Sie ein Produktfoto für Ihr Produkt aussuchen, sollten Sie auch immer an mögliche Urheberrechte denken. Fremde Fotos ohne Nutzungsrechte zu benutzen, kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Stellen Sie daher sicher, dass Sie das jeweilige Foto auch verwenden dürfen. Meist sind die Nutzungsrechte durch Hersteller direkt vorgegeben oder Sie erstellen die Produktfotos selbst.
Natürlich soll das entsprechende Produkt auch beworben werden, um die Kunden zu gewinnen. Doch achten Sie darauf, dass die Werbung, die Sie nutzen, nicht irreführend ist. Es gilt daher der Grundsatz, dass Werbung im Zweifel durch Sie auch beweisbar ist. Wer sein Produkt als das „Beste“ anpreist, muss dies auch beweisen können.
Daneben dürfen Sie keine Werbung mit sog. Selbstverständlichkeiten verwenden. Dazu zählen Klassiker wie „2 Jahre Gewährleistung“ oder „versicherter Versand“. Dies ergibt sich bereits aus dem Gesetz und darf daher nicht beworben werden. Das Versprechen der Garantie für ein Produkt muss in seinem Inhalt umfassend beschrieben werden. Die Garantiebedingungen wie Dauer, Geltungsbereich und der Garantiegeber müssen Sie zudem auch angeben.
Alleinig auf das Bild eines Produktes dürfen Sie sich nicht stützen, denn das Gesetz sieht vor, dass auch eine Beschreibung notwendig ist.
Das jeweilige Produkt muss in seinen wesentlichen und damit kaufentscheidenden Merkmalen beschrieben sein. Dazu zählen zum Beispiel ggf. die Maße, Farbe und Material eines Produktes. Man stellt sich am Besten die Frage, welche Merkmale bei dem jeweiligen Produkt für einen Kunden kaufentscheidend sind. Darüber hinaus sollten Händler unbedingt auf die Preisangabe und ggf. – bei Artikeln, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkauft werden – auf den sog. Grundpreis achten.
Für alle, die es lieber visuell mögen:
Hier die CHECKLISTE für den rechtssicheren Handel auf Online-Marktplätzen:
Um auch auf Marktplätzen rechtssicher zu handeln, bietet der Händlerbund umfangreiche Rechtsdienstleistungen und u. a. individuelle Rechtstexte für die Verkaufsplattformen. Als Kunde von magnalister erhalten Sie mit dem Rabattcode „P669#M3#2013“ einen Nachlass von 3 Monaten auf das Mitgliedschaftspaket Ihrer Wahl im ersten Jahr.
Ivan Bremers ist als Volljurist beim Händlerbund tätig. Dort berät er Online-Händler in Rechtsfragen und berichtet auf dem Infoportal OnlinehändlerNews regelmäßig zu Rechtsthemen, die die E-Commerce-Branche bewegen. Er war davor jahrelang bei einem IT-Unternehmen mit rechtlichen Aufgaben betraut.
Den Händlerbund und magnalister verbindet eine langjährige Partnerschaft. Beide legen wir Wert auf Top-Qualität, hervorragenden Service und gute Zusammenarbeit. Gemeinsam möchten wir Ihren Erfolg stützen und stärken. Der Händlerbund ist Ihr perfekter Partner für Rechtssicherheit und magnalister ist Ihr Partner in Sachen Anbindung von Marktplätzen.
Nachdem Sie die rechtliche Sicherheit geklärt haben, können Sie mit dem Handel auf Amazon, eBay, Allyouneed, idealo, Rakuten und vielen mehr beginnen. magnalister integriert sich als Plugin nahtlos in Ihre Online Shop Lösung, übernimmt die wesentlichen Routineaufgaben für Sie und kann 30 Tage kostenlos getestet werden. Mit dem Sonderangebot vom Händlerbund, steht Ihrem Erfolg nichts mehr im Wege.