Aufgrund einer Gesetzesänderung müssen eBay Händler, die auf dem deutschen eBay Marktplatz verkaufen, bis spätestens 1. Oktober 2019 eine Bescheinigung nach §22f UStG einreichen. Wer das versäumt, wird von eBay gesperrt. Mit der Gesetzesänderung zum Umsatzsteuer-Nachweis im E-commerce möchte die Bundesregierung vor allem mehr Steuergerechtigkeit und bessere Wettbewerbsbedingungen für heimische Händler schaffen.
Händlern wird dringend empfohlen, die Bescheinigung §22f UStG so frühzeitig wie möglich bei ihrem zuständigen Finanzamt anzufordern und an eBay zu übermitteln. Aufgrund des großen Andrangs rund um den von der Bundesregierung festgelegten Stichtag im Oktober kann es sonst zu längeren Wartezeiten und einer zeitweisen Kontodeaktivierung kommen.
Noch nie von Bescheinigung nach §22f UStG gehört? Im Folgenden klären wir die wichtigsten Fragen rund um die Gesetzesänderung.
Die Bundesregierung hat zum 01.01.2019 das sogenannte “Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ erlassen. Dort ist festgeschrieben, dass Online-Marktplätze wie eBay, Amazon und Co. umfassenden Aufzeichnungspflichten unterliegen und vor allem umsatzsteuerrechtlich haftbar gemacht werden können.
Das bedeutet konkret: Führt ein eBay Händler seine Umsatzsteuer nicht korrekt ab, haftet der Marktplatzbetreiber – also z.B. eBay – dafür. Aus diesem Grund lassen sich eBay und Co. nun per Bescheinigung nach §22f UStG von ihren Händlern bestätigen, dass sie die Umsatzsteuer korrekt entrichten.
Die Gesetzesänderung wurde vorgenommen, um mehr Steuergerechtigkeit im E-commerce zu schaffen. Bisher sind vor allem asiatische Händler dadurch aufgefallen, dass sie für die in Deutschland verkauften Waren keine Umsatzsteuer auf eBay und Co. abgeführt haben.
Durch §22f UStG sind nun die Marktplatzbetreiber haftbar. Dieses Haftungsrisiko geben sie durch die Bescheinigung nach §22f UStG an die Händler weiter. Das führt im Idealfall zu fairen Wettbewerbsbedingungen, da Steuersünder von den Marktplatzbetreibern gesperrt werden oder von vornherein ihrer Umsatzsteuerpflicht nachkommen müssen. Preisvorteile durch fälschlicherweise angewendete Nettopreise gehören damit der Vergangenheit an.
Händler sind dann konkret betroffen, wenn EINE der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Sämtliche Händler, die auf einem in Deutschland aktiven Online-Marktplatz ihre Waren verkaufen und unter die Voraussetzungen aus Punkt 3. fallen, müssen eine Bescheinigung einreichen.
Das gilt also nicht nur für eBay. Der Marktplatz informiert seine Händler nur sehr frühzeitig darüber. Es ist zu erwarten, dass auch Amazon, Rakuten, real.de, Hood.de, Etsy und Co. ihre Händler darauf hinweist oder dies bereits getan hat.
Wer seine Waren hingegen ausschließlich auf dem eigenen Webshop verkauft, ist nicht betroffen.
Händler müssen schnellstmöglich bei ihrem zuständigen Finanzamt eine Bescheinigung nach §22f UStG anfordern. Hierzu reichen sie den “Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) im Sinne von § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG” ein. Eine Vorlage des Bundesministeriums für Finanzen ist hier zu finden.
Ist der Antrag beim zuständigen Finanzamt eingereicht und geprüft, erhalten Händler eine “Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) im Sinne von § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG”.
Diese Bescheinigung kann dann bei eBay im Verkäuferkonto hochgeladen werden. Händler sollten sich bei weiteren Marktplätzen über den Einreichungsprozess informieren.
Wichtig: Händler, die ihren Wohn- oder Geschäftssitz nicht in Deutschland haben, müssen das zuständige Finanzamt nach den Regelungen der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung ermitteln (siehe UStZustV, Absatz 1).
Die Bundesregierung hat den Händlern eine konkrete Deadline gesetzt, die auch von eBay kommuniziert wird: 01.10.2019. Bis dahin muss nicht nur die Bescheinigung im Verkäuferkonto hochgeladen, sondern auch durch eBay geprüft werden.
eBay selbst äußert sich zu diesem Prüfprozess wie folgt:
“Alle Bescheinigungen müssen von uns zur Zeit noch manuell geprüft werden, da es erst ab 2021 eine elektronische Lösung geben wird. Verkäufer, die uns die Bescheinigung daher erst kurz vor der Frist einreichen, müssen wir deshalb ggf. sperren, bis wir ihre Bescheinigung geprüft haben.”
Neben den Bearbeitungszeiten bei eBay kommen die des zuständigen Finanzamts hinzu. Wer seinen Antrag erst kurz vor dem Stichtag einreicht, muss mit längeren Bearbeitungszeiten seitens des Finanzamts rechnen.
Daher gilt: Händler können eine Kontensperrung vermeiden, je schneller sie den Antrag eingereicht und die Bescheinigung an eBay und Co. übermittelt haben.
eBay hält sich mit der Deadline 01.10.2019 an die von der Bundesregierung vorgeschriebenen Stichtag. Andere Marktplätze können abweichende Fristen setzen und eine Bescheinigung schon früher verlangen, um noch genügend Zeit zur Bearbeitung zu haben. Daher sollten sich Händler Marktplatz-spezifisch informieren.
Sie betreiben einen Webshop und möchten zukünftig Ihre Waren auch auf den größten Online-Marktplätzen verkaufen? Dann sollten Sie nicht nur auf die gesetzlichen Bestimmungen zur Umsatzsteuer und die Bescheinigung nach nach §22f UStG achten. Auch der Aufbau eines effizienten und zeitsparenden Mehrkanalvertriebs aus Ihrem Webshop heraus, sollte von Anfang an durchdacht sein.
Das magnalister Plugin unterstützt Sie dabei, den Verkaufsprozess auf Online-Marktplätzen zu vereinfachen und zu automatisieren. Sie verwalten alle angebundenen Marktplätze direkt aus Ihrem Webshop heraus* und profitieren von diesen Kernfunktionen:
Erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten des magnalister Plugins und testen Sie unsere Schnittstelle 30 Tage kostenfrei.
DISCLAIMER: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine Hilfestellung, wichtige rechtliche Themen rund um E-commerce nicht aus den Augen zu verlieren. Für verbindliche rechtliche Beratung und Handlungsanweisungen konsultieren Sie bitte einen Fachanwalt.
*Funktionsumfang abhängig vom Webshop-System und Marktplatz